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Betriebshaftpflicht

Zu den vielen anderen Herausforderungen, die Sie als Unternehmer tag - täglich bewältigen müssen, kommt die Verantwortung, die Sie für alle eventuellen Schäden Ihrer betrieblichen Tätigkeiten übernehmen. Per Gesetz haften Sie dafür auch mit Ihrem privaten Vermögen. So wären Sie im Falle des Falles für Arbeitsunfälle infolge grober Fahrlässigkeit gegen - über der Berufsgenossenschaft haftbar. Ebenso müssten Sie für Schäden haften, die durch das Fehlverhalten Dritter – etwa Ihrer Mitarbeiter oder sonstiger Beauftragter – schuldhaft verursacht wurden.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung der VHV nimmt Ihnen diese Risiken ab.
Verlassen Sie sich einfach auf eine Versicherung, die jahrzehntelange Erfahrung mit dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe hat und speziell auf die Anforderungen Ihrer Branche zugeschnitten ist. Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich um Ihre eigentlichen Aufgaben kümmern können.

Was umfasst der Versicherungsschutz?

  • Personenschäden: Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen, z.B. durch nicht ordnungsgemäße Absperrung der Baustelle
  • Sachschäden: Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen, inkl. Bearbeitungsschäden, z.B. Beschädigung der Balkontür beim Abschweißen des Geländers
  • Vermögensschäden: Verursacht durch Personen- oder Sachschäden, z.B. Betriebsunterbrechung als Folge von Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen

Was umfasst die Leistungspflicht?

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Ersatz der Entschädigung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten

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Geschäftsversicherung

Geschäftsinhalt und Betriebsunterbrechung

In jedem Betrieb steckt ein Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, Ihre Einrichtungsgegenstände, die Geschäftsausstattung oder Waren zu schützen.

Schließlich sind sie nicht nur Grundlage Ihrer Existenz, sondern stellen auch einen hohen Wert dar. Kommt es zu Beschädigungen oder Verlust, kann das erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen und Ihre Unternehmensziele gefährden.

Versicherungsumfang:
Die technische und die kaufmännische Betriebseinrichtung, wie Mobiliar, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Werkzeuge, Maschinen, Computer und Elektroanlagen, Waren und Vorräte, wie alle im Betrieb vorhandenen Waren, die von einem Geschäft vertrieben werden, im Betrieb hergestellte Waren, Rohstoffe, die weiterverarbeitet werden.

Versichert gegen die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl einschl. Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Erweiterte Elementarschäden
    Elementar 1:
    Überschwemmung oder Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
    Elementar 2:
    Überschwemmung oder Rückstau infolge von Witterungsniederschlägen, darüber hinaus auch infolge Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
  • Extended Coverage (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen)

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt daraus resultierende

  • fortlaufende Kosten (z.B. Löhne und Gehälter)
  • entgangene Gewinne

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Kraftfahrzeug

Als Flottenbetreiber wissen Sie: Die Fuhrparkkosten zählen häufig mit zu den größten Kostenblöcken im Unter nehmen. Gerade deshalb ist ein effizientes Fuhrparkmanagement so wichtig. Und genau darum gibt es bei uns keine Standardlösungen.

Vielmehr entwickeln wir für jeden Fuhrpark die maßgeschneiderte Lösung.


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Rechtschutz

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung ist für Sie als Geschäftsführer oder Inhaber einer Firma besonders wichtig, denn Sie tragen die Verantwortung für das Einhalten von Vorschriften, Erbringen von Leistungen, Geschäftsräumen und Personal.

Als Geschäftsführer einer Firma oder Selbstständiger leben und arbeiten Sie in einem Umfeld in dem rechtliche Auseinandersetzungen heute die Regel sind. Ob es sich um Klagen wegen Verdienstausfall, Probleme mit dem Finanzamt, Prozesse vor Arbeitsgerichten oder Sozialgerichten oder einen Streit mit Mieter / Vermieter handelt.

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist der starke Partner an Ihrer Seite und erspart Ihnen das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits, der oftmals mehr kostet als die Sache eigentlich Wert ist.


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Betriebliche Altersvorsorge

Aus ihrer betrieblichen Altersversorgung bekommen Arbeitnehmer später eine monatliche Rente oder eine hohe Kapitalleistung – ergänzend zur gesetzlichen Rente. Jeder Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Möglichkeit bieten, einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung zu investieren.

Der Chef ist nicht verpflichtet, sich selbst an der betrieblichen Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu beteiligen. Viele Arbeitgeber übernehmen aber einen Teil der Vorsorgebeiträge. In vielen Branchen ist die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersversorgung sogar in Tarifverträgen geregelt.


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Unfallversicherung

  • Unfälle passieren immer und überall und in allen Bereichen des täglichen Lebens. Während der Arbeitszeit, auf Geschäftsreisen und in der Freizeit.
  • Im Geschäftsleben ist Arbeitskraft das wichtigste Kapital.
  • Der Erfolg eines Unternehmens hängt weitgehend davon ab, dass Sie und Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitskraft voll für den Betrieb einsetzen können.
  • All das, was Sie als Unternehmer mit viel persönlichem und finanziellem Einsatz aufgebaut haben, kann durch einen Unfall hinfällig werden.
  • Gerade Selbstständige sollten deshalb auf den richtigen Versicherungsschutz achten, denn unter Umständen hängt von Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie der ihrer Mitarbeiter der Fortbestand des ganzen Unternehmens ab. Auch der unfallbedingte Ausfall eines Mitarbeiters kann Kosten für Ersatz verursachen, die durch eine Unfallversicherung kompensiert werden können.
  • Eine Firmen-Unfallversicherung bietet Ihnen und ihren Mitarbeitern 24 Stunden am Tag weltweiten Versicherungsschutz im Berufsleben und in der Freizeit. Die Konditionen können je versicherte Person individuell vereinbart werden.

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Gewerbliche Gebäudeversicherung

Nicht nur Privathäuser und Wohnungen brauchen einen umfassenden Versicherungsschutz, auch Gewerbeimmobilien sollten ausreichend versichert werden. Schließlich können Schäden durch Feuer, Sturm oder starken Regen hier nicht nur bestehende Werte zerstören – vielmehr kann der Schaden durch nachfolgende Produktionsausfälle noch weitaus größere Dimensionen annehmen.

Wenn Maschinen nicht mehr brauchbar sind oder sogar die gesamte Immobilie nicht mehr nutzbar ist, dann kann das herbe Umsatzverluste bedeuten: Ein Produktionsbetrieb kann keine Waren mehr herstellen, ein Einzelhandelsgeschäft nichts mehr verkaufen.

Um die finanziellen Folgen in einer solchen Situation abzumildern, sollte jeder Gewerbetreibende, der in einer eigenen Immobilie arbeitet, über eine gewerbliche Gebäudeversicherung verfügen.


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Umweltschaden

Alle Firmen haben dringenden Handlungsbedarf!

Am 14.11.2007 ist in Deutschland das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten, welches rückwirkend eine verschärfte Haftung vorsieht, sowohl für alle Umweltschäden die seit dem 30.04.2007 verursacht wurden, als auch bei Gesundheitsgefahren durch kontaminierte eigene Grundstücke!

Hiervon betroffen sind alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Forst- und Landwirte, Körperschaften und auch Vereine als potentielle Verursacher.

Wer ist nun Verursacher? Alle Gewerbetreibenden ohne Ausnahme, haften von nun an nicht mehr nur für die Schädigung von natürlichen und juristischen Personen, also zivilrechtlich, sondern auch für Schäden an der Natur!

Neu ist vor allem, dass nicht mehr der Staat bzw. Steuerzahler für derartige Schäden und die Sanierungskosten aufkommen muss, sondern alleinig der Verursacher - und zwar in unbegrenzter Höhe! Aufgrund der nun öffentlich-rechtlichen Natur der Ansprüche leisten nun weder Ihre gewohnte Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung incl. der standardisierten Umwelt-Basisdeckung oder Vermögensschadenhaftpflicht noch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an der Biodiversität. Somit besteht dringender Handlungsbedarf!


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Sonderrisiken

D&O etc.