Versicherungen - Privat
Kraftfahrzeuge
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind.
Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Hiermit haben Sie eine Grunddeckung und sind abgesichert bei:
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Glasbruchschäden
- Schäden durch Tierbiss inkl. Folgeschäden bis 2.000 Euro
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz aus der Teilkasko ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber auch:
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
- Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden.
Hausrat
Wir versichern Ihren Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm (soweit dieser eine Windstärke von 8 Beaufort, d.h. 63 km/h erreicht) und Hagel.
Wir erstatten Ihnen die Reparaturkosten, wenn Haushaltsgegenstände durch diese Gefahren beschädigt werden. Werden Ihre Sachen zerstört oder werden diese bei einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie von uns den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Haushaltsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Bekleidung, sondern umfasst auch Ihre elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschine, TV, Computer) sowie Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören. Darüber versichern wir auch Bargeld und andere Wertsachen (z.B. Schmuck); die Entschädigung für Wertsachen ist jedoch der Höhe nach begrenzt.
Es spielt übrigens keine Rolle, ob die Haushaltsgegenstände Ihnen gehören oder nicht – vom Versicherungsschutz ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der von Ihnen gewählten und im Antrag bzw. Versicherungsschein angegebenen Produktlinie.
Wohngebäude
Wir versichern Ihr Gebäude – soweit vereinbart – gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (soweit dieser eine Windstärke von 8 Beaufort, d.h. 63 km/h erreicht) und Hagel.
Je nach Vertragsgestaltung ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert oder den Zeitwert des Gebäudes. Je nach Berechnungsgrundlage des Vertrages (Versicherungssumme oder Wohnfläche) finden Sie hierzu weitere Informationen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten (z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung) zählen zum Gebäude. Selbst das Zubehör, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht, ist versichert; hierzu zählen u.a. außen am Gebäude angebrachte Antennen und Markisen.
Bitte vergessen Sie nicht, im Versicherungsantrag Nebengebäude und Garagen anzugeben, damit diese vom Versicherungsschutz erfasst werden. Gleiches gilt für weitere Grundstücksbestandteile wie Hundehütten, Einfriedungen, Müllboxen usw.
Private Haftpflicht
Unter dem Begriff Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.
Die Privat-Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen. In diesem Zusammenhang regulieren wir nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, wehren unbegründete Schadensersatzansprüche ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Richtig ist jedoch, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch, sich mit uns abzustimmen, bevor Sie gegenüber dem Geschädigten ein Schuldanerkenntnis abgeben oder eine Zahlung leisten. Denn wenn wir feststellen, dass Sie gesetzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet sind, würden Sie von uns keinen Ersatz erhalten.
Was ist vom Versicherungsschutz umfasst
Die Privat-Haftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Bereiche Ihres Privatlebens. So deckt sie beispielsweise ihre Haftungsrisiken im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, im Sport einschließlich der Schäden durch kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddelboote oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gesondert zu versichern sind.
Gleichermaßen sind Sie in Ihrem häuslichen Rahmen geschützt bei Schäden, die von der Wohnung oder dem Haus ausgehen in dem Sie wohnen – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Dies gilt auch für kleinere Bauvorhaben, bei denen Sie als Bauherr für durch die Bautätigkeit entstandene Schäden haften.
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Wer im Urlaub, im Ferienhaus oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht, ist geschützt.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem von Ihnen gewählten und im Antrag bzw. Versicherungsschein angegebenen Versicherungsumfang.
Rechtschutz
Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig.
Deshalb bieten wir Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, je nach Ihren persönlichen Umständen.
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die erforderlichen Kosten (z.B. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten, zum Beispiel eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf.
Rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Beachten Sie bitte, dass in bestimmten Fällen eine Wartezeit vereinbart ist:
Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
Unfall
Versichert sind Unfälle, die Ihnen oder einer im Antrag genannten versicherten Person zustoßen. Soweit Sie nichts anderes mit uns vereinbaren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
Was ist ein Unfall?
Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genannte versicherte Person sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte).
Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen.
Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung.
Hier erläutern wir beispielhaft zwei besonders wichtige Leistungsarten, die Invaliditätsleistung und die Unfallrente:
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Rente (Unfallrente).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfallrente wird in schwereren Fällen gezahlt.
Krankenversicherung
Krankenvollversicherung & Krankenzusatzversicherung
Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:
Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (4.050 Euro, entspricht jährlich 48.600 Euro). Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt werden
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb für Sie besonders wichtig.
Sparen Sie durch Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten Tagen einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag ein, der sich stufenweise erhöht – erst nach einigen Wochen ist das endgültige Niveau erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich günstiger als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe des Kranketagegelds können Sie individuell vereinbaren und Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst sinnvolle Alternative
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Hohe Eigenbeteiligungen an Behandlungskosten, happige Medikamentenzuzahlungen, überfüllte Kliniken – die gesetzlichen Krankenkassen leisten immer weniger bei ständig steigenden Beiträgen. Der Abschluss einer ergänzenden Kranken-Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile - gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben wollen oder müssen.
Behandlung wie Privat-Versicherte
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen darüber hinaus eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt. Genau wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen müssen, vollständig abfedern. Außerdem können Sie die Kassenleistungen etwa durch Vereinbarung von Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, durch Aufstockung der Zahnarztleistungen oder durch Absicherung von Heilpraktikerbehandlung auf Privatniveau liften.
Altersvorsorge
Späterer Rentenbeginn, Aussetzung der Rentenerhöhung, Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, steigendes gesetzliches Mindestalter für den Rentenbeginn, steigende Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Steuerpflicht der Rente, Inflation und steigendes Durchschnittalter der Bevölkerung sind nur einige Gründe, warum im zu Rentenbeginn mit weniger Geld gerechnet werden sollte als vielleicht angenommen.
Durch die Anhebung des Rentenbeginns verbessert sich weder der Gesundheitszustand oder die Qualifikation älterer Arbeitnehmer noch deren Lage auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen. Wenn Arbeitsplätze und Beschäftigungsperspektiven für Ältere fehlen und Unternehmen weiterhin ältere Arbeitnehmer benachteiligen, hat das zur Folge, dass die Mehrzahl der Älteren mit Rentenabschlägen in Rente gehen wird. Die Heraufsetzung des Rentenbeginns wirkt sich damit de facto wie eine dauerhafte Rentenminderung um über 10 Prozent aus.
Die Rentenlücke wird ab Rentenbeginn zur Gewissheit, für diejenigen, die nicht privat vorgesorgt haben. Das Rentenniveau fällt in Zukunft niedriger aus als erwartet. Nicht zuletzt deshalb, weil für die Ermittlung des Netto-Einkommens jetzt auch die aktuellen Rentenbeiträge und die privaten Vorsorgebeiträge berücksichtigt werden. Steigen die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder investiert jemand in seine private Altersvorsorge, fällt der Anstieg des Netto-Einkommens niedriger aus und damit auch des Rentenniveaus.
Durch die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors bleiben die Rentenzuwächse hinter den Lohnsteigerungen deutlich zurück. Geht man von realen Lohnsteigerungen wie in den letzten Jahren aus, wird das Rentenniveau folglich in der Zukunft sinken. Was sind aber die Gründe für die realen Kürzungen bei Löhnen, Gehältern und Renten? Die Lebensarbeitszeit wird immer kürzer, die Arbeitslosigkeit liegt konstant auf hohem Niveau und steigende Steuer- und Abgabenlast führten dazu, dass die Nettolöhne ja Arbeitnehmer sowie die Eckrente (Rente eines Versicherten mit 45 Jahren Beitragszahlungen aus dem Durchschnittseinkommen) von 1980 bis 2002 um 1,4% bzw. 0,9 Prozent sanken.
Das Thema Inflation sollte dringend berücksichtigt werden beim Aufbau der eignen Altersvorsorgestrategie: Inflation bedeutet in der Volkswirtschaftslehre einen andauernden Anstieg des Preisniveaus. Daher kann man Inflation auch als Geldentwertung verstehen. In den letzten 50 Jahren betrug die Inflationsrate durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr.
Inflation bedeutet einfach gesagt: Für das, was man heute kaufen kann, benötigt man in Zukunft mehr Geld.
Beispiel 1:
Wenn Sie z.B. heute mit 2.500 Euro auskommen, benötigen Sie für den gleichen Lebensstandard in 20 Jahren 3.715 Euro (bei einer angenommenen Inflation von 2 Prozent).
Beispiel 2:
Ein Betrag von 100 Euro heute ist in 10 Jahren nur noch 82 Euro, in 20 Jahren 67 Euro und in 30 Jahren sogar nur 55 Euro wert.
Beispiel 3:
Je länger die Spardauer ist, desto größere Teile nagt die Inflation vom Vermögen. Ein monatlicher Sparplan hat bei 20 Jahren Laufzeit und 2 Prozent Inflation gut ein Fünftel der Kaufkraft durch die Inflation verloren, nach 40 Jahren sogar ein Drittel.
WICHTIG:
Die nominalen höheren Beträge, die sich aus einer einmaligen Kapitalzahlung oder aus regelmäßigen Rentenzahlungen zu Rentenbeginn ergeben, sind völlig illusorisch. Entscheidend ist der zu diesem Zeitpunkt reale Wert, d.h. es muss eine inflationsbereinigte Berechnung vorgenommen werden, die den zukünftigen Geldwert reduziert auf die heutige Kaufkraft.
Bekommen Sie in 25 Jahren z.B. von einer Lebensversicherung oder einem Sparplan 100.000 Euro ausgezahlt, so sind diese 100.000 Euro (bei 2 Prozent angenommener Inflation) "nur" 53.939 Euro wert.
TIPP:
Bei unseren Berechnungen unter Analyse Ihrer Vorsorge ist eine Inflation von 2 Prozent berücksichtigt. Für Ihre Sparverträge und Lebens- oder Rentenversicherungen können Sie die Dynamisierung nutzen, um die Inflationsgefahr zu beseitigen. Wer die Inflation nicht in seine Altersvorsorge einbezieht bekommt völlig falsche Ergebnisse und hat im Alter deutlich weniger als gedacht.
1. Private Altersvorsorge :
Das angesparte Kapital kann entweder monatlich oder als Einmalauszahlung ausgezahlt werden.
2. Betriebliche Altersvorsorge :
Ein Arbeitgeber erteilt einem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Diese Art wird zusätzlich steuerlich gefördert.
Fünf Durchführungswege:
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
3. Riester-Rente
Beiträge und Zulagen sind steuerlich abzugsfähig. Der Staat fördert zusätzlich mit individuellen Zulagen.
4. Rürup-Rente (Basis-Rente)
Eher für Selbständige geeignet. Beiträge sind zur bestimmten Höhe abzugsfähig. Das angesparte Kapital ist vor einer privaten Insolvenz des Sparers geschützt.
Risikoabsicherung
Die Vorteile der Risikolebensversicherung auf einen Blick:
- Hoher Hinterbliebenen-Schutz zu niedrigen Beiträgen
- Überschüsse kommen dem Versicherten durch das System der Beitragsreduzierung sofort zugute. Daher: garantierte Todesfall-Leistung zum günstigen Beitrag
- Versicherungsschutz tritt ohne Wartezeit nach Risikoprüfung und Antragseingang in Kraft
- Während der ersten 10 Jahre ist die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Also: problemloser Wechsel in die Altersvorsorge
- Auf Wunsch sichert die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung junge Familien und Berufseinsteiger preisgünstig gegen Existenzgefährdungen ab
- Schnelle und unbürokratische Auszahlung
- Zur Absicherung für laufende Immobilien- und Kreditfinanzierung geeignet
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
- Junge Familien und Alleinverdiener
- Für die Absicherung ihrer Familie
- Kreditnehmer
- Zur Absicherung der Kreditrückzahlung
Was bringt die Risikolebensversicherung?
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Diese sollte mindestens so hoch sein wie das Vier- bis Fünffache Ihres Jahreseinkommens, falls Sie kein weiteres Vermögen haben. So bietet die Risikolebensversicherung genau den Schutz, der Ihre Familie finanziell auffängt.
Sonderrisiken
Zu den Sonderrisiken zählen viele spezial Versicherungen wie z.B :
- Jagd, Boots, Tierhalterhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
- Tierkranken – und Lebensversicherung
- Schutzbriefe